In Berlin können drogenabhängige Menschen mitgebrachte Substanzen unter medizinischer Aufsicht und in geschütztem Rahmen konsumieren. Der Senat zählt aktuell fünf stationäre und drei mobile Standorte. Dieser Überblick erklärt, wo die Konsumräume liegen, welche Regeln gelten und wie das Angebot historisch und rechtlich einzuordnen ist.
Drogenkonsumräume gehören zu den umstritteneren, aber etablierten Instrumenten der Berliner Drogenpolitik. Sie sollen Leben retten, Infektionen verhindern und den Konsum aus dem öffentlichen Raum in ein betreutes Umfeld holen. Nach einer Mitteilung des Senats vom November 2025 gibt es sie an fünf stationären und drei mobilen Standorten in besonders belasteten Kiezen. Der folgende Überblick ordnet Standorte, Regeln und Hintergrund ein. Stand der Angaben: Juli 2026.
Was ein Drogenkonsumraum ist und warum es sie in Berlin gibt
Ein Drogenkonsumraum ist nach Paragraf 10a des Betäubungsmittelgesetzes eine Einrichtung, in der betäubungsmittelabhängigen Menschen die Gelegenheit gegeben wird, mitgebrachte, ärztlich nicht verschriebene Substanzen zu konsumieren. Der Betrieb ist genehmigungspflichtig und nur möglich, wenn das Land eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen hat. In Berlin trat diese Verordnung am 10. Dezember 2002 in Kraft, die ersten beiden stationären Räume in Moabit und Kreuzberg öffneten im Februar 2004. Erlaubnisbehörde ist die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Das Ziel ist Schadensminimierung und Überlebenssicherung. Unter pflegerisch-medizinischer Aufsicht sinkt das Risiko tödlicher Überdosierungen, sterile Utensilien verringern die Übertragung von HIV und Hepatitis, und der Konsum verlagert sich von Parks und Hauseingängen in einen kontrollierten Rahmen. Zugleich sind die Räume ein niedrigschwelliger Zugang zum Hilfesystem, über den Suchtkranke erreicht werden, die von anderen Angeboten bislang kaum angesprochen wurden. Wie dringend das Thema ist, zeigt eine Zahl aus der amtlichen Statistik: Für das Jahr 2025 erfasste Berlin 300 drogenassoziierte Todesfälle.
Die Standorte: fünf stationäre Räume und drei Konsummobile
Getragen werden die Berliner Konsumräume vor allem von den Vereinen Fixpunkt und Vista. Zu den stationären Einrichtungen zählen die Birkenstube in der Birkenstraße 51 in Moabit, seit 2004 die älteste Anlaufstelle dieser Art im Bezirk Mitte, sowie die 2021 eröffnete Mühlenstube in der Müllerstraße 120 im Wedding, beide betrieben von Vista. In Kreuzberg führt Fixpunkt seit 2007 den Raum SKA in der Reichenberger Straße 131 nahe dem Kottbusser Tor, in Neukölln kommt der Standort Druckausgleich in der Karl-Marx-Straße 202 hinzu. Da der Senat insgesamt fünf stationäre Standorte nennt, führen die Betreiber die vollständige, tagesaktuelle Liste samt Öffnungszeiten.
Ergänzt wird das stationäre Angebot durch drei Drogenkonsummobile von Fixpunkt, die im Wechsel an mehreren Brennpunkten stehen. Feste Anlaufpunkte sind der Leopoldplatz im Wedding, der Stuttgarter Platz in Charlottenburg sowie der Görlitzer Park in Kreuzberg und der Anita-Berber-Park in Neukölln. In den Mobilen sind der injizierende, nasale und teils inhalative Konsum von Amphetaminen, Opioiden, Kokain und Crack unter pflegerisch-medizinischer Aufsicht möglich, stets begleitet von einem Kontakt- und Beratungsmobil. Wichtig zu wissen: Zeiten und Standorte ändern sich, zum Jahreswechsel 2026 wurde das mobile Angebot am Görlitzer Park und am Anita-Berber-Park vorübergehend reduziert. Die jeweils gültigen Zeiten stehen bei Fixpunkt.
Wie stark die Räume genutzt werden, zeigt der Standort Leopoldplatz. Dort dokumentierte das Team im Jahr 2024 an 269 Einsatztagen 4.153 Konsumvorgänge, dazu rund 85.000 weitere Kontakte wie Informations- und Beratungsgespräche. 2025 lag die Nutzung auf ähnlichem Niveau. Ein Ausbau am Leopoldplatz ist im Doppelhaushalt 2026/2027 allerdings nicht vorgesehen.
Die Regeln: Wer Zugang hat und was drinnen gilt
Der Zugang ist bewusst begrenzt. Nutzen dürfen die Räume volljährige, betäubungsmittelabhängige Personen. Gelegenheitskonsumierende werden abgewiesen, ebenso stark alkoholisierte oder überintoxikierte Personen. Menschen in Substitutionsbehandlung waren lange ausgeschlossen, inzwischen wurde dieser Zugang rechtlich geöffnet. Im November 2025 nahm der Senat eine weitere Änderung der Rechtsverordnung an, die Nutzungsbarrieren senken und die Qualifikationsanforderungen an das Personal flexibilisieren soll, um dem Fachkräftemangel und Schließzeiten zu begegnen.
Konsumiert werden dürfen ausschließlich selbst mitgebrachte Substanzen, in der Praxis vor allem Heroin und andere Opioide, Kokain, Crack und Amphetamine. Zugelassen sind je nach Einrichtung Injektion sowie nasaler, oraler und in Räumen mit Absauganlage auch inhalativer Konsum. Das Personal überwacht den Vorgang, stellt sterile Utensilien bereit, leistet im Notfall Erste Hilfe, versorgt kleine Wunden und vermittelt bei Bedarf in weiterführende Hilfen. Der Weiterverkauf oder das Teilen von Substanzen ist untersagt, ebenso wird nicht für den Besuch geworben. Manche Häuser bieten darüber hinaus Duschen, Wäschewaschen oder Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen. Verbindlich geregelt ist zudem die enge Zusammenarbeit der Träger mit Bezirksamt, Polizei und Staatsanwaltschaft.
Zwischen Gesundheitsschutz und Anwohnersorge
Um die Konsumräume gibt es eine anhaltende Debatte, die sich an einzelnen Standorten immer wieder entzündet. Befürworter verweisen auf den gesundheitlichen Nutzen: In den Räumen selbst sind keine Todesfälle zu verzeichnen, Überdosierungen können sofort behandelt werden, und das Angebot erreicht besonders marginalisierte Gruppen. Aus dieser Sicht ist jeder zusätzliche Raum ein Beitrag zur Senkung der Drogentodesfälle und zur Entlastung des öffentlichen Raums.
Kritik kommt vor allem aus der unmittelbaren Nachbarschaft geplanter Standorte. Bei der Eröffnung der Mühlenstube im Wedding formierte sich 2021 Widerstand mit einer Petition, unterstützt von der CDU-Fraktion, die die Nähe zu Kitas und Schulen und eine Verlagerung der Szene ins Wohnviertel fürchtete. Ähnliche Konflikte begleiten die Suche nach neuen Räumen, etwa im Schöneberger Norden, wo bislang kein geeignetes Objekt gefunden wurde. Hinzu kommt die fiskalische Grenze: Angesichts der angespannten Haushaltslage ist ein größerer Ausbau nur eingeschränkt möglich, wie das Beispiel Leopoldplatz zeigt. Die Abwägung zwischen gesundheitspolitischem Nutzen, Anwohnerinteressen und knappen Mitteln bleibt der Kern des Streits.
Modernisierung: neue Rechtsverordnung und Drugchecking in Konsumräumen
Die rechtliche Grundlage aus dem Jahr 2002 wird schrittweise modernisiert. Neben der Änderung vom November 2025 arbeitet der Senat an einer Rechtsverordnung, die künftig auch das Drugchecking, also die Substanzanalyse, in Drogenkonsumräumen ermöglichen soll. Geplant ist der Einsatz von Schnelltestgeräten wie der Fourier-Transform-Infrarot-Spektroskopie, mit denen Proben vor Ort geprüft werden könnten. Damit würden zwei Angebote der Schadensminimierung verzahnt, die bislang getrennt laufen.
Parallel reagiert die Stadt auf neue Risiken im Drogenmarkt. Ein Runder Tisch zu synthetischen Opioiden tagte erstmals im April 2025, um auf die Gefahr von Fentanyl-Beimischungen vorbereitet zu sein, unter anderem durch den breiteren Einsatz des Notfallmedikaments Naloxon. Die Konsumräume sind in diese Strategie eingebunden, weil sie im direkten Kontakt zu den Konsumierenden Warnzeichen früh erkennen können.
Drogenkonsumräume in Berlin auf einen Blick
Die folgende Übersicht bündelt die bestätigten Standorte. Öffnungszeiten und mobile Einsatzorte ändern sich regelmäßig und sind vor einem Besuch über die Betreiber zu prüfen. Stand der Zusammenstellung: Juli 2026.
| Einrichtung | Art | Ort und Bezirk | Träger |
|---|---|---|---|
| Birkenstube | stationär | Birkenstraße 51, Moabit (Mitte) | Vista |
| Mühlenstube | stationär | Müllerstraße 120, Wedding (Mitte) | Vista |
| SKA | stationär | Reichenberger Straße 131, Kreuzberg | Fixpunkt |
| Druckausgleich | stationär | Karl-Marx-Straße 202, Neukölln | Fixpunkt |
| Konsummobile | mobil | u. a. Leopoldplatz (Wedding), Stuttgarter Platz (Charlottenburg), Görlitzer Park (Kreuzberg), Anita-Berber-Park (Neukölln) | Fixpunkt |
Die genaue Lage der genannten Bezirke ordnet der Überblick zu den Berliner Bezirken ein.
Häufige Fragen zu Drogenkonsumräumen in Berlin
Wie viele Drogenkonsumräume gibt es in Berlin?
Nach Angaben des Senats vom November 2025 sind es fünf stationäre und drei mobile Standorte. Sie liegen in Kiezen, die besonders von Drogenproblemen belastet sind.
Wer darf einen Drogenkonsumraum nutzen?
Der Zugang ist auf volljährige, betäubungsmittelabhängige Personen begrenzt. Gelegenheitskonsumierende und stark alkoholisierte Personen werden abgewiesen. Menschen in Substitutionsbehandlung haben inzwischen Zugang.
Welche Substanzen dürfen dort konsumiert werden?
Ausschließlich selbst mitgebrachte, nicht ärztlich verschriebene Substanzen, in der Praxis vor allem Heroin und andere Opioide, Kokain, Crack und Amphetamine. Zugelassen sind je nach Raum Injektion sowie nasaler, oraler und teils inhalativer Konsum.
Sind Drogenkonsumräume legal?
Ja. Grundlage ist Paragraf 10a des Betäubungsmittelgesetzes in Verbindung mit einer Berliner Rechtsverordnung, die 2002 in Kraft trat und im November 2025 geändert wurde.
Was ist der Unterschied zwischen stationären Räumen und Konsummobilen?
Stationäre Räume sind feste Einrichtungen mit erweitertem Angebot, etwa Beratung, medizinischer Versorgung oder Duschen. Die Konsummobile fahren wechselnde Brennpunkte an und bieten den beaufsichtigten Konsum in kompakter Form, begleitet von einem Beratungsmobil.
Drogenkonsumräume sind ein Instrument der Schadensminimierung und berühren ein sensibles Thema. Dieser Beitrag informiert über Standorte, Regeln und Hintergrund und ersetzt keine Beratung. Wer selbst oder im Umfeld Unterstützung im Umgang mit Substanzkonsum sucht, findet über die genannten Träger und die Suchtberatung weiterführende Hilfe; in akuten Notlagen ist der Notruf 112 die richtige Anlaufstelle.