FUBIC: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
19.06.2017: Bebauungsplan 6-33
Ziel / Zweck: Entwicklung eines Technologie- und Gründungszentrums mit Schwerpunkt Wissenschaft und Forschung insbesondere auf den Gebieten Medizin und Biologie, Chemie und Physik, Ökologie und Umwelttechnik auf dem Gelände des ehemaligen US-Hospitals.
Neben dem Umweltbericht in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf liegen weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus.
Bitte beachten Sie hierzu auch den vollständigen Bekanntmachungstext der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 9. Juni 2017 (unten angefügt).
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zeit:
Vom 19. Juni 2017 bis einschließlich 19. Juli 2017, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Ort:
Bezirksamt Steglitz–Zehlendorf von Berlin, Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklungsamt, – Fachbereich Stadtplanung -, Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, 2. Etage im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 211) Telefon 90299 7729 oder 90299 – 0.
Link zum rbb Abendschau-TV-Beitrag
(Neuer Campus für Forschungsunternehmen, Beitrag von Mareike Witte, 04.07.2017, 19:30 Uhr)